Immer mehr Unternehmen stellen ihren Kunden anstatt auf Papier eine Rechnung in elektronischer Form zur Verfügung. Bei dieser sogenannten elektronischen Rechung müssen jedoch einige Dinge beachtet werden. Die Finanzverwaltung stellt dabei strenge Anforderungen an elektronische Rechnungen. Vor allem in Bezug auf den Vorsteuerabzug bei Rechnungen müssen gewisse Kriterien erfüllt sein, da dieser sonst gegen das Umsatzsteuergesetz verstossen würde.
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